1. Angebot
- Die PC-Tech SA erstellt die Offerten für massgefertigte Rahmen auf der Grundlage von Architekturplänen, Plänen des Fachbüros, Skizzen, Aufmassen usw.
- Das Konzept, die Materialwahl, die Installationstechnik und alle spezifischen Parameter sind bei der Offertanfrage anzugeben.
2. Auftragsbestätigung
- Im Fall der Offertannahme wird dem Kunden eine Auftragsbestätigung in zweifacher Ausfertigung zugestellt. Ein Exemplar ist datiert und unterschrieben an die PC-Tech SA zurückzusenden.
- Sofern nichts anderes bestimmt wird, wird bei der Auftragserstellung eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Betrags inkl. MwSt. verlangt. Diese Zahlung muss spätestens 30 Tage vor der ersten Lieferung erfolgen.
3. Technik und Ausführungspläne
- Die Ausführung der Detailpläne in einem angemessenen Massstab, entweder für massgefertigte Rahmen, in die Fliesen eingebaute oder andere, werden von unserem technischen Büro auf der Grundlage vollständiger technischer Unterlagen und Pläne erstellt, die vom Auftragnehmer koordiniert und bemasst werden.
- In gewissen spezifischen Fällen ist die PC-Tech SA in der Lage, in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber kleinere oder grössere Projekte auszuarbeiten. Dieser Auftrag ist Teil eines Folgeauftrags.
- Die Metallstruktur der massgefertigten Rahmen wird mit einer Toleranz von +/–0,2 % in Länge, Tiefe und Höhe hergestellt.
- Für jedes vorgefertigte Element werden Detailpläne erstellt, die dem Kunden zur Genehmigung vorgelegt werden. Sobald die genehmigten Pläne eingegangen sind, kann die Produktion beginnen.
- Nach Erhalt der genehmigten Pläne ist eine angemessene Ausführungsfrist vorzusehen. Je nach Produktionsauslastung kann diese Frist zwischen 2 und 4 Wochen bis zur Lieferung betragen.
- Wenn die Herstellung eines Prototyps vom Kunden verlangt wird, organisiert die PC-Tech SA nach der Ausführung des Prototyps eine Arbeitssitzung in ihren Räumlichkeiten und verfasst ein Genehmigungsprotokoll, das dem Auftragnehmer übermittelt wird.
- Eilaufträge werden mit einem möglichen Aufschlag von 15 bis 30 % bearbeitet.
- Bei Abweichungen zwischen dem Auftrag, der auf der Grundlage von Projektplänen erfolgt, und der Ausführung, die auf der Grundlage von definitiven Plänen erfolgt, können die angegebenen Preise nicht aufrechterhalten werden. Z. B.: Identische Elemente sind nicht mehr identisch.
4. Lieferung
- Für jede Lieferung werden Lieferscheine ausgestellt, einer für den Kunden und einer für die PC-Tech SA.
- Bei der Lieferung ist der Kunde verpflichtet, die Qualität der Ware sowie die Menge der Artikel zu überprüfen. Die Lieferung muss mit der Bestellung des Kunden übereinstimmen. Im Falle von Unstimmigkeiten informiert der Kunde die Geschäftsleitung der PC-Tech SA.
- In gegenseitigem Einvernehmen legen der Kunde und die PC-Tech SA das Datum und den Ort der Lieferung fest. In gewissen Fällen kann eine präzise Lieferzeit vom Kunden verlangt werden.
- Gewisse aussergewöhnliche Lieferungen können an einen Dritten (Spediteur) weitervergeben werden. Die PC-Tech SA setzt den Kunden davon in Kenntnis. Bei einer Bestellung ab Werk wird der Transport vom Kunden organisiert.
- Die PC-Tech SA verpflichtet sich, die Lieferfristen einzuhalten. Im Falle von höherer Gewalt (Unfall, dichter Verkehr, Wetter etc.) werden diese Fristen verschoben und der Kunde wird darüber informiert.
5. Retouren
- Im Falle einer Warenrücksendung informiert der Kunde die PC-Tech SA direkt.
- Bei jeder Warenrücksendung, die ohne Verschulden der PC-Tech SA erfolgt, wird ein Mindestabzug von 15 % zur Deckung der entstandenen Kosten vorgenommen.
- Beschädigte oder gebrauchte Ware sowie Massanfertigungen werden nicht zurückgenommen.
6. Zahlungen
- In der Regel sind die Rechnungen wie folgt zahlbar:
- 2 % bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen
- Netto innert 30 Tagen
- Bei Zahlungsverzug können auf die Rechnungen Zinsen nach den üblichen Zinssätzen erhoben werden.
- Im Falle eines erheblichen Verzugs bei der Bezahlung der Rechnungen behält sich die PC-Tech SA das Recht vor, die Produktion von massgeschneiderten Elementen und die Lieferung von Standardartikeln zu unterbrechen.
7. Anerkennung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Bedingungen.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen von einer bevollmächtigten Person ordnungsgemäss unterschrieben und datiert werden und zusammen mit der Auftragsbestätigung eingereicht werden.